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Zuzahlung ins Versorgungswerk: Ein Risiko bei der Altersvorsorge?

Nicht alle Eier in ein Nest! Dies ist die einfachste Investment-Regel zur Risikominimierung.

Und was für die Geldanlage gilt, sollte auch beim Aufbau der eigenen Altersvorsorge beachtet werden.

Versorgungswerkansprüche stellen oft schon den größten Anteil der Alterseinkünfte bei Freiberuflern. Eine extra Zuzahlung am Jahresende sollte daher an anderer Stelle investiert werden und nicht in den gleichen Topf wie die monatlichen Pflichtbeiträge fließen.

Denn Risikostreuung ist eine der wichtigsten Grundregeln bei Vorsorge und Vermögensaufbau. Wer „alles auf ein Pferd setzt“, fährt ein deutlich höheres Risiko.

So wurde z.B. vor einigen Jahren mancher Zahnarzt in Berlin und Niedersachsen überrascht, als deren Versorgungswerke die Anwartschaften auf Altersversorgung kürzten. Glücklich ist dann jeder, der neben dem Versorgungswerk noch weitere private Vorsorge-Bausteine hat.

ANPRO empfiehlt deshalb allen Freiberuflern: Die Altersvorsorge sollte jeder überlegt in mehrere Bausteine aufteilen.

Soll am Ende eines guten Geschäftsjahres eine extra-Zuzahlung mit Steuervorteil in die Altersvorsorge fließen, empfehlen wir unseren Kunden, in eine separate private Basis-Rente / Rürup-Rente zu investieren. Dafür können Rentenversicherungen und Rürup-Fondssparpläne genutzt werden. Dabei ist wie beim Versorgungswerk der gleiche Steuervorteil erzielbar.

Übrigens: In 2014  können Sie 78% der Einzahlungen steuerlich geltend machen!

Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot für Ihre Zuzahlung Ende 2014.

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